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Psychotherapie & Beratung

Unsere Leistungen im Bereich Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie (Verhaltenstherapie) in Köln Porz

Manchmal befindet man sich in schwierigen Lebensphasen. Probleme erscheinen unlösbar, die Lebensqualität sinkt und das Leben wird zu einem Kampf.

Falls Sie sich in solch einer schwierigen Phase befinden, möchte ich sie einladen mit mir ein Gespräch zu vereinbaren, um gemeinsam neue Lösungsmöglichkeiten zu finden. Neue Strategien und auch neue Perspektiven auf das „Problem“ können dabei viel verändern.

Unsere gemeinsame Arbeit soll eine Hilfe zur Selbsthilfe sein und Sie dazu befähigen, mit neuer Energie ihre Lebensziele wieder oder weiter zu verfolgen. Als Psychologischer Psychotherapeut möchte ich Sie gerne dabei unterstützen.

Psychotherapie ist ein Prozess des Sich-Kennenlernens und Sich-Veränderns. Denk-, Gefühls und Verhaltensmuster entstehen im Verlauf des Lebens durch Lernerfahrungen und können durch neue Erfahrungen wieder verlernt bzw. verändert werden. In der Therapie werden Verhalten, Gedanken und Gefühle reflektiert, auf Angemessenheit überprüft und alternative Strategien und Muster erarbeitet, um problematischen Verhaltensmustern entgegenzuwirken.

Antworten zu weiteren Fragen rund um die Psychotherapie und psychische Erkrankungen finden sie auch unter der folgenden Adresse: Eine kurze Orientierungshilfe.

Psychische Störungen kommen bei Menschen mit geistigen Einschränkungen häufiger vor, als bei Menschen ohne geistige Einschränkungen (geistige Behinderung oder Lernstörung). Wie bei allen Menschen treten psychische Probleme häufig bei Schwellensituationen (Schulende, Umziehen, neue Arbeitsstelle etc.) auf, die mit einer Überforderung einhergehen, was dann wiederum zu Verhaltensveränderungen führen kann.

Die Therapie wird aufgrund dessen angemessen angepasst, um die Entwicklung der Patienten und Familien zu unterstützen. Hier geht es sowohl um die Anpassung von Umweltfaktoren als auch um Kompetenzzuwachs der Patienten.

Für weitere Informationen s.:

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/psychotherapie-fuer-menschen-mit-geistiger-behinderung

Dieses Angebot bezieht sich auf psychologisch-pädagogische Fragestellungen und umfasst sowohl eine Diagnostik als auch eine handlungs- und lösungsorientierte Beratung.

Die Fragestellungen können z.B. folgende Themenbereiche umfassen:

  • Erziehungsschwierigkeiten,
  • Entwicklungsauffälligkeiten, bzw. Sorgen bezüglich des Verhaltens und/oder Befindens des Kindes,
  • Schulschwierigkeiten (z.B. Lese-Rechtschreib-Störung, Dyskalkulie),
  • Schulfragen (z.B. Einschulung, Schulwechsel etc.),
  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Schulen oder Kitas,
  • Optimierung von Förderplänen.

Bei einer Psychotherapie bestehen die ersten Sitzungen aus sogenannten Probesitzungen (Sprechstunden und Probatorik), in denen eine Diagnostik durchgeführt wird, Ihre Ziele und Kompetenzen differenziert erfasst und das für Sie angemessene Behandlungsvorgehen bestimmt wird. Darüber hinaus können Sie herausfinden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

Mit der Bewilligung einer Kostenübernahme für Ihre Therapie durch Ihre Krankenkasse oder die Beihilfe oder mit der Übernahme der Kosten durch Sie selbst kann die psychotherapeutische Behandlung dann beginnen.

Psychotherapie bei gesetzlich Krankenversicherten

Gesetzlich Krankenversicherte haben ein Recht auf Übernahme der Therapiekosten. Unsere Praxis ist berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Psychotherapie bei Beihilfeberechtigten und Privatversicherten

Die Kosten für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, da Ihre individuellen Vertragsbedingungen variieren können. Bitte erkundigen Sie sich auch danach, in welchem Umfang die Kosten einer Therapie übernommen werden und lassen Sie sich unbedingt die notwendigen Unterlagen für die Therapiebeantragung zuschicken.

Selbstzahlende

Selbstzahlende sind an keinerlei Formalitäten gebunden. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).

Kostenerstattung

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht es Ihnen, eine Psychotherapie in einer Privat­praxis zu beantragen und die entstandenen Behandlungskosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen, wenn Ihnen kein zeitnaher Kassentherapie­platz zur Verfügung steht.

Warum haben Sie einen Anspruch?
§ 13 Abs. 3 SGB V garantiert Versicherten das Recht auf Kostenerstattung, wenn ihnen von Vertragstherapeut*innen in zumutbarer Frist (regelhaft unter drei Monaten) kein Therapie­platz angeboten werden kann. In diesem Fall dürfen Sie die psychotherapeutische Leistung „privat“ in Anspruch nehmen und Ihre Kasse ist verpflichtet, die entstandenen Kosten „in der entstandenen Höhe“ zu erstatten.

Wesentliche Schritte im Verfahren

  1. Wartezeitnachweis: Dokumentieren Sie, dass Sie bei mindestens fünf Kassentherapeut*innen in Wohnortnähe keinen Termin innerhalb von drei Monaten erhalten haben.

  2. Dringlichkeitsnachweis: Lassen Sie eine Bescheinigung ausstellen (z. B. Formular PTV-11), dass eine sofortige Behandlung medizinisch notwendig ist.

  3. Therapieplatzzusage: Holen Sie eine schriftliche Zusage unserer Praxis ein.

  4. Formloser Antrag: Senden Sie Ihrer Krankenkasse ein formloses Anschreiben mit Hinweis auf § 13 Abs. 3 SGB V und den oben genannten Unterlagen.

  5. Kostenvoranschlag: Fügen Sie einen GOÄ/GOP-basierten Kostenvoranschlag bei, aus dem Umfang und Höhe der einzelnen Sitzungen hervorgehen.

  6. Erstattung und ggf. Widerspruch: Nach Prüfung erhalten Sie die Erstattung; bei Ablehnung legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein und verweisen auf Ihre gesetzlichen Ansprüche (§ 13 Abs. 3 SGB V) sowie die zwingende GOÄ/GOP-Abrechnung 2024-12-19_FAQs zur Abr….

So stellen Sie sicher, dass Ihnen auch beim Mangel an Kassentherapieplätzen keine Behandlungskosten entstehen und Sie Ihren Rechtsanspruch auf Psychotherapie wahrnehmen können.